Leistung: Objektplanungsleistungen für Gebäude (HOAI §§ 33 ff.). Es ist beabsichtigt, alle Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen – zunächst bis zur Leistungsphase 3. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleis
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